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Donnerstag, 2. Juni 2016

Infrarotheizungen - die mit Abstand günstigste Heizungsform?

Infrarotheizungen sollen ja wahre Wunder wirken. So schreibt z.B. die Technische Universität Kaiserslautern: "Es konnte gezeigt werden, dass die Infrarotstrahlungsheizung eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen darstellt. Bei richtiger Anwendung einer Infrarotstrahlungsheizung ergeben sich sowohl Vorteile beim Energieverbrauch als auch bei den Kosten und der CO2-Bilanz. Da die Anwendbarkeit nur exemplarisch überprüft wurde, wurden im Anschluss weitere Arbeiten aufgenommen, um den Gültigkeitsbereich dieser Aussagen zu ermitteln. Mittlerweile kann die Anwendbarkeit dieser Aussage auf etwa ein Drittel der Wohngebäude im Bestand geschätzt werden." Franz Mittringer kennt die Thematik seit 26 Jahren. Er weiß auch, warum Infrarotheizungen trotz der versprochenen Vorteile fast ausschließlich im privaten Bereich Anwendung finden und so gut wie gar nicht bei Großprojekten und in gewerblichen Immobilien.

Was gibt es neues bei Infrarotheizungen.Suntherm hat ein neues Produkt auf den Markt gebracht: Suntherm Infra-Photonic Heizung. Das ist ein Infrarotpaneel angereichert mit Minus Ionen. Diese Ionen fördern das Wohlbefinden, schnellere Regeneration bei Müdigkeit. Nähere Info auf www.suntherm.at.
Was sollten Infrarot-Interessierte bei der Wahl der Heizelemente beachte.Man sollte sich den Aufbau der Paneele zeigen lassen (wie hoch der Strahlungsanteil ist). Suntherm hat derzeit als einziger einen Strahlungsanteil von bis zu 95%. Wie wird das Paneel gebaut (die meisten Paneele werden mit Folien oder mit Karbondraht gebaut). Diese Produkte haben meist einen Infrarotanteil von ca. 60-70%. Der Rest ist Konvektor-Wärme. Sunthermpaneele werden aus einem Kohlenstoffgranulat gefertigt, können nur mechanisch zerstört werden, und erleiden keinen Leistungsverlust. Wenn eine Infrarotheizung als Hauptheizung eingesetzt wird, sollten die Paneele an der (in der) Decke montiert werden. Der Grund: bei Wandmontage muss man bis zu 50% mit mehr Stromverbrauch rechnen.
Welche Vorteile können Infrarotheizungen bieten. Der Anschaffungspreis für ein 140m² Haus liegt bei ca. € 16 000,00. Infrarotheizungen sind Wartungsfrei, und produzieren kein CO2. Sie benötigen keine zusätzlichen Räume (Lager, Heizraum, ec). Infrarotheizungen schaffen (bei richtiger Berechnung und Montage) ein optimales Raumklima, und ist Energiesparend.
Bisher scheinen Infrarotheizungen eher auf privaten Sektor begrenzt.Es gab bis März 2015 ein Gesetz (OIB Richtlinien) durfte man Infrarotheizungen nicht in öffentlichen Gebäude einbauen. Die Industrie zeigt noch wenig Interesse was eine Infrarotheizung alles kann. Es ist mit Abstand das günstigste Heizsystem das derzeit am Markt angeboten wird.
Wie schaut es mit dem Einsatz von Infrarotheizungen bei Sanierung aus.Bei Austausch von alten oder defekten Konvektor Heizungen sind keine größeren Bauarbeiten nötig. Man kann Infrarotheizung jederzeit nachrüsten. Nähere Details können Sie bei uns erfragen.
Wie schaut es im internationalen Vergleich aus? Im privaten Bereich sind Infrarotheizungen in Österreich, Deutschland, Spanien, Ungarn haben wir schon ein relativ weit ausgebauten Kundenkreis, die russischen Staaten, Tschechien, Slowakei, Polen, Italien, Bulgarien, Rumänien sind noch nicht so weit, aber die Anfrage kommen immer öfter. Suntherm liefert bis in die Mongolei.
Franz Mittringer können Sie am 9. Juni 2016 bei der best(and)IMMO persönlich kennenlernen.



Mittwoch, 13. Mai 2015

Learnings aus dem Güssing- Energieautarkie Projekt und wie man wirklich Energie sparen kann

Seit den 90er Jahren hat die Gemeinde Güssing mit dem Thema Erneuerbare Energie und Energieautarkie für Aufsehen gesorgt. Auf der best(and)IMMO wird Richard Zweiler, Geschäftsführer der Güssing Energy Technologies über die Erfahrungen und Learnings daraus erzählen. Im Zuge der Vorbereitung der Konferenz konnte ich Richard ein paar Fragen zu seinen Forschungen und zu seiner Einschätzung zu Themen wie dem Energieeffizienzgesetz und dem Energiesparen stellen. 


Welche Impulse erwartest Du für Wirtschaft und Forschung vom Energieeffizienzgesetz? Die Forschung wird gefordert sein, innovative Technologien weiterzuentwickeln und die Kosten von bestehenden Technologien zu senken. Dies bedarf im Bereich der sehr anwendungsorientierten Forschung aber jeweils eines Unternehmenspartners, welcher diese
Forschungsprojekte kofinanziert und den Technologievorsprung dann entsprechend vermarktet.
Die Wirtschaft wird hauptsächlich aus dem Handel von Effizienzmaßnahmen Profit schöpfen. Es wurde ein Preis von mind. 200 EUR/MWh festgesetzt. Das ist mehr als wir heute für elektrischen Strom (die teuerste Energieform) bezahlen.

Wie kann man bei Gebäuden und im Immobilienbetrieb am schnellsten
Energie und Geld einsparen?`

Es gibt noch immer eine Menge an "Low Hanging Fruits", wenn ein guter Teil des Bestandes Energieverbräuche von mehr als 300 kWh/m²a aufweist. Wenn die obere Geschoßdecke isoliert, die Gebäudehülle gedämmt und die Fenster getauscht werden, amortisiert sich das oft innerhalb weniger Jahre. Ausschlaggebend ist oft auch der Unterschied zwischen Theorie und
Praxis. Der niedrigste, berechnete Wert beim Energieausweis nützt nichts, wenn die Mieter die Eingangstür das ganze Jahr geöffnet haben und die Wärme am Dachgeschoß beim Stiegenhausfenster entweicht. Hier muß man auf die Personen setzen und diese motivieren. Gibt es eine Leitfigur im Gebäude (Hausmeister, Mietervertreter, etc.) und kann dieser eine
Änderung des Nutzerhaltens initiieren? Aber auch bei bereits optimierten Gebäuden gibt es eine Reihe von Maßnahmen, welche den Wert des Gebäudes steigern, den Komfort erhöhen
und wirtschaftlich sind. So wird die kontrollierte Wohnraumlüftung zu einem immer wichtigeren Element.

Was waren die Learnings aus dem Güssing- Energieautarkie Projekt?
Gleich zu Beginn der Krise in Güssing vor fünf Jahren wurden folgende
Maßnahmen definiert, welche bis zum Punkt 5 bereits umgesetzt wurden.
1.) Trennung von Politik & Wirtschaft
2.) Auswahl der richtigen Partner
3.) Einsatz professioneller PR-Methoden
4.) Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung
5.) Erstellen einer langfristigen Strategie
6.) Vermarktung der Marke Güssing

Beim Energiesparen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Interessen: Wo wird wirklich Energie gespart und was sind eher kosmetische Maßnahmen?
Der Klassiker einer kosmetischen Maßnahme ist "Licht abdrehen". Genauso wie beim Mülltrennen wurden uns hier Verhaltensweisen antrainiert, welche relativ wenig Effekt haben, aber einen guten Teil unserer wertvollen Zeit beanspruchen und dadurch die Lebensqualität vermindern. 

Damit wird zwar unbewusst das Gewissen beruhigt, aber gleichzeitig die Motivation verringert sich für Maßnahmen mit größeren Hebeleffekten einzusetzen. Grundsätzlich muß man aber sehr wohl sagen, dass es beim Energiesparen keine kosmetischen Maßnahmen gibt, denn wenn ich z.Bsp. so konsequent bin den hoffentlich vorhandenen Schalter bei der Steckdosenleiste meines EDV-Arbeitsplatzes immer auszuschalten spare ich mir ca. 50 kWh (0,01 kW Standby Netzteile, usw * 14 Std. *365 Tage) an elektrischer Energie pro Jahr, was so ganz nebenbei 10 EUR/Jahr sind. Und beim derzeitigen Strommix ist es nie kosmetisch, wenn weniger Strom aus AKW und Kohlekraftwerken kommt. Kosmetisch wird es derzeit nur, wenn man es wirtschaftlich betrachtet. 
Im Moment ist es sogar sinnvoll Energie zu verschwenden. Die Investitionskosten von Immobilien steigen im Vergleich zum derzeitigen Zinssatz und der aktuellen Inflation kontinuierlich und die Betriebskosten zahlen sowieso die Mieter. Wenn man dann noch auf den deutschen Trend aufspringen kann, dass man den Mietpreis in "Warm" und "Kalt" anpreist hat man sowieso gewonnen. Der Unterschied wird vom Mieter als gegeben akzeptiert und mittelfristig kann man aus der Spekulation sicher größere Gewinne erwirtschaften. 
Trotzdem wird der Anteil an Personen immer größer, welche nachhaltige Lösungen suchen und bereit sind in ihre Zukunft zu investieren. Wenn dann die Ölpreise wieder normale Werte annehmen wird die Anzahl an "kosmetischen" Maßnahmen auch wieder geringer.

Wie steht es mit erneubaren und alternativen Energiequellen?
Bei der PV haben wir dank der Chinesen die Endverbraucherparität erreicht. Das heißt, wenn ich den Strom, welche meine PV-Anlage produziert zu einem großen Teil selbst konsumieren kann, dann ist es wirtschaftlich eine PV-Anlage zu installieren. Dafür brauche ich nicht einmal eine Förderung! Wind ist mindestens genauso  wirtschaftlich, allerdings scheitert der Einsatz von Kleinwindkraftanlagen an anderen Problemen. Biomasse ist perfekt, die Pelletsbranche ist seit vielen Jahren ein sehr verlässlicher und professioneller Partner. Sogar die Holzvergasung zur Strom und Wärmeproduktion ist mittlerweile Stand der Technik. Das Biomethanregister ist etabliert und so könnte man diese Liste noch lange weiterführen. Es gibt also für Jeden eine Lösung, die sogar heute schon mit "konventionellen Energieträgern" (manche sagen auch "dirty fuels") mithalten können oder besser sind.

Wärmepumpen, Solar, Fernwärme, Erdgas: Wie heizt man am ökologisch
sinnvollsten?

Wärmepumpe = Elektroheizung mit einem Wirkunsgrad von ca. 300% - Strom im Winter wird zu 40% importiert, da könnte auch das eine oder andere Kohlekraftwerk oder AKW dabei sein. Ansonsten aber eine hervorragende Technologie, fast die beste Wahl. Der Trend zur Luftwärmepumpe wäre noch zu diskutieren, sprengt hier aber den Rahmen.

Solar & Heizen ist leider auch ein Paradoxon. Es gibt aber sehr vielversprechende Ansätze wie Saisonspeicher. Das Konzept des Sonnenhauses ist schon ausgereift und kann schon jetzt umgesetzt werden. 
Fernwärme deckt heute schon einen guten Teil Österreichs mit erneuerbarer Energie, hier sind wir glücklicherweise auch einer der führenden Nationen weltweit. 
Erdgas=Putin. Trotzdem ist es vielleicht auch noch die nächsten 20 Jahre die beste Wahl und einem Häuslbauer, der sich das Heizsystem vom Mund absparen muß, kann man nicht zumuten mehr als ein paar Tausend Euro in ein Heizsystem zu investieren, nur damit Österreich seine Kyoto-Ziele erreicht. Sogar bei größeren Verbrauchern kann dies die nächsten Jahre
noch Sinn haben. Und wenn der große Preisumbruch oder die Killerapp in Form eines neuen Heizsystems kommt, dann ist dieser Brennwertkessel auch schnell ausgetauscht.
Ökologisch am sinnvollsten ist also der Anschluß an das lokale Biomassenahwärmenetz oder der Einbau einer feinstaubarmen, dezentralen Feuerung. Schließlich ist Biomasse im Moment noch der beste Saison-Solarspeicher.

Welche Dämmung empfiehlt sich?
Je dicker, desto besser. Bezgl. Bauphysik müßte ich meine ACR-Kollegen befragen. Interessant kann die Sache werden, wenn man Einsparungen verkauft. Das Energieeffizienzgesetz sieht eine jährliche Einsparung von 0,6% vor. Mit einer durchschnittlichen thermischen Sanierungsmaßnahme spart man aber gleich einmal sicher mehr als 50%. Man kann also eine gar nicht unbeträchtliche Anzahl von Zertifikaten verkaufen, die mit 200 EUR/MWh*a gut dotiert sind. Hier gilt wieder einmal: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Was bringt LED wirklich?
Die Investitionskosten sind allmählich soweit gesunken, dass sich annehmbare Amortisationszeiten ergeben. Bei richtiger Auswahl des Leuchtmittels hat man außerdem angenehme Lichtfarben und vor allem ist die Leuchtkraft 100% ab dem Einschalten. Dies ist insbesondere für Beleuchtungen in Bereichen, die per Bewegungsmelder geschaltet werden,
sehr komfortabel.



Mittwoch, 29. April 2015

Das Energieeffizienzgesetz und die Realität in den Unternehmen

Die Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf Unternehmen unterschiedlichster Größe sind schwer abzusehen. Energielieferanten haben bereits mit teilweisen Preiserhöhungen begonnen. Dienstleister bieten Audits an und IT Anbieter setzen auf den Vertrieb neuer Systeme. 
Wir bieten am 25./26. Juni ein Seminar dazu an (Bundes-Energieeffzienzgesetz – Aktuelle (Compliance)verpflichtungen, Nutzen und Chancen) und ich hatte die Gelegenheit mit unseren Referenten ein Gespräch zu führen, das ein bisschen Licht in die Sache bringt: Was können Unternehmen wirklich tun? Welche Nutzen haben sie und welche Kosten? Welche Förderungen gibt es und was müssen Immobilienunternehmen beachten? Antworten dazu gibt es von Udo Altphart und Christian Ehrenhauser.

Christian Ehrenhauser
Udo Altphart










Wie haben Unternehmen bisher auf das Energieeffizienzgesetz reagiert?
Sehr unterschiedlich. Neben Unternehmen der energieintensiven Industrie, für welche Energiemanagement ohnehin immer schon einen wesentlichen (Kosten-)Aspekt des Kerngeschäftes darstellt und bei denen entsprechende Strukturen bereits vorliegen, sind aktuell differenzierte Herangehensweisen der betroffenen Unternehmen zu beobachten. Teils wird dieses Materiengesetz als eine „weitere“ (mit hohem Verwaltungsaufwand empfundene) Compliance-Verpflichtung für die Geschäftsführung interpretiert, teils beobachten die betroffenen Unternehmen auf Grund „empfundener (Rechts)Unsicherheit“ das Marktumfeld mit entsprechender Zurückhaltung.
Dabei trug die erneute Vergabe der Monitoringstelle und offene Fragen zur Erfüllung bzw. Umsetzung des Gesetzes nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahme am Markt bei. Es zeigt sich, dass im Umfeld von derzeit (noch) niedrigen Primärenergiekosten sowie spezifischer wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen der Unternehmen das Thema Energieeffizienz erst dann erhöhte Priorität erfährt, wenn die Energiekosten mindestens 3 % der Gestehungskosten betragen. Positiv ist anzumerken, das Unternehmen die impliziten Themen Umweltdaten- bzw. Energie(daten)management auch im nachhaltigen Kontext aufbereiten und auf eine nachhaltige Mehrwertschaffung abzielen. Teilweise finden sich diesbezüglich auch bereits einschlägige Anforderungen im Rahmen internationaler Ausschreibungen wieder. Die Energielieferanten, wobei hier darauf hingewiesen werden sollte, dass nicht nur klassische Energieversorgungsunternehmen als „Energielieferanten“ durch das Gesetz betroffen sind, stehen vor zusätzlichen Herausforderungen. Unter anderem sind diese aufgefordert, Nachweise über Energieeffizienzmaßnahmen zu erbringen.
Die im Gesetz geforderten Ausgleichszahlungen sind bereits Bestandteil reger Diskussionen (Bestandteil Energiepreis? Weiterverrechnung an Endkunden?).

Wo besteht der dringendste Handlungsbedarf? 
Energieeffizienzthemen einschließlich der Subthematik Energieaudit fallen – nicht nur aus Haftungsgründen – in die Zuständigkeit des Top Managements. Eine entsprechende Bekennung zum Thema, die Entwicklung diesbezüglicher Politiken und Strategien erfolgt bestenfalls – und vor allem von Projektbeginn an - unter Einbindung aller Fachbereiche (Technik/Recht/Finanzen & Controlling). Dies schließt sinngemäß auch ein, dass rechtzeitig ausreichende Ressourcen (interne/externe, insbesondere personelle Ressourcen) zur Verfügung gestellt werden, sodass im Sinne eines nachhaltigen Projektmanagements bestehende Qualitätssicherungs-, (Risiko)managementsystemstrukturen sowie vorhandene aber auch kurz- bis mittelfristig geplante Reportingsysteme optimal eingebunden werden.
Wesentlich ist im ersten Schritt – vor allem auch für die effiziente Durchführung eines Energieaudits – eine Bestandsaufnahme und Identifikation von Ressourcenverbräuchen. Eine entsprechende Erstanalyse hinsichtlich Umfang und Leistungsfähigkeit des beim Unternehmen bestehenden Messwesens sind sinnvollerweise vor dem Audit bzw. im Rahmen eines Pre-Audits durchzuführen. Sofern nicht vorhanden – sollte unter Berücksichtigung der zukünftigen/beabsichtigten Verwendung der (Umwelt-/Energie-)messdaten ein institutionalisiertes Energieverbrauchsmonitoring zum Einsatz kommen – entsprechende IT-Ressourcen (Hard-/Software) sind hier sinngemäß zu berücksichtigen: Je nach Umfang und Verwendung der Daten ist eine Bestandsaufnahme bestehender IT-Systeme hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Schnittstellenfähigkeit und nachhaltiger Erweiterbarkeit im Kontext Umsetzung „Energieeffizienz-Projekte“ (Simulationsfähigkeit Bandbreiten, Messwesen, revisionssichere Reporting- und Kontrollsysteme etc.) als vorrangig einzustufen.
Der Ressourceneinsatz für die Anschaffung bzw. den Betrieb von (halb-)automatisierten IT-Systemen ist dabei jedenfalls den alternativ verstärkt anfallenden Personalkosten für die (Energieverbrauchs-)Datenerhebung bzw. dem erforderlichen laufenden Monitoring der Messdaten gegenüberzustellen. Etwaige Fehlerpotentiale bei manuellen Schnittstellen bzw. Kontrollen unterstützen die Argumentation für praxiserprobte Lösungen im Messwesen bzw. Energieverbrauchsmonitoring – insbesondere bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstandorten bzw. mit entsprechendem Filialnetz.

Wie können die Unternehmen das Energieeffizienzgesetz zu ihrem Vorteil nutzen? 
Durch die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik Energieeffizienz können “hidden treasures” identifiziert werden. Der Anlassfall “Energieaudit” sollte auch für weitreichende/bereichsübergreifende Analysen genutzt werden und kann somit auch zur Erhöhung der wirtschaftlichen Versorgungssicherheit beitragen. Eine entsprechende Vermarktung der diesbezüglichen Unternehmensaktivitäten unterstützt gegebenenfalls auch das Kerngeschäft der Unternehmen (bei Ausschreibungen existieren oftmals bereits Auflagen im Bereich Dokumentationen bzw. Berichtswesen im Nachhaltigkeitsumfeld) Auf Grund der Vielschichtigkeit des Themas können die Unternehmen auch gegebenenfalls an neuen Geschäftsfeldern/Energie(effizienz)dienstleistungen – nach Abwägung Ihres diesbezüglichen Chancen-/Risiko-Profiles bzw. Risikoappetit - partizipieren. Bei entsprechender Aufbereitung können auch finanzielle Anreize wie einschlägige Förderungen bestmöglich ausgenutzt werden.

Was sind konkrete Maßnahmen, mit denen Unternehmen ihren Energiebedarf steuern können?
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen – dabei bedarf es nicht zwingend von wesentlichen Investments, um nachhaltige Energie- und somit Kosteneinsparungen zu erzielen. Grundlegende Voraussetzung ist ein entsprechendes Energiebewusstsein im Unternehmen, wobei hier auch anzumerken ist, dass die alleinige Berücksichtigung von abrechnungsrelevanten Energieversorger-Abrechnungszählern oft nicht ausreicht - die Implementierung von zusätzlichen spezifischen Zähleinrichtungen stellt die notwendige Detailierung von Messbereichen sicher. Der Ansatz bei der optimalen Zielerreichung von Maßnahmen ist eine Priorisierung nach Wirkung und Menge. Das bedeutet, dass der Aufwand der aufgezeigten Maßnahmen in Relation zur erzielten Wirkung analysiert werden muss. Es ist nicht zielführend, entsprechende Ressourcen für Maßnahmen einzusetzen, welche repräsentativ erscheinen, aber der diesbezügliche Aufwand zum Effizienzgewinn sich nicht lohnt.
Ein typisches Beispiel dafür ist die Beleuchtung: Man visualisiert schnell diese Maßnahme, aber die Wirkung ist oft sehr enden wollend. Im Gegensatz dazu, sind z.B. Maßnahmen im Bereich Klimatechnik (Kältemaschinen) oft viel wirkungsvoller – beispielsweise durch hydraulische Maßnahmen. Ein anderes Praxisbeispiel ist ein Industrieroboter – dieser wurde im konkreten Fall bisher nicht untersucht, d. h. es wurde keine Messanalyse durchgeführt, welche Verbräuche außerhalb der Betriebszeiten im Standby-Modus anfielen. Die durchgeführte Messanalyse zeigte, dass 2/3 der Leistung des Roboters im Standbybetrieb abgerufen wurde.
Auf Grund der komplexen und unternehmens- bzw. objektspezifischen Thematik zeigt sich auch die Notwendigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen-Datenbanken. Neben dem bestehenden (bzw. in Kürze überarbeiteten) Methodendokument der Austrian Energy Agency, werden hier sicherlich zukünftig Plattformen, wo (gegebenenfalls auch „neu identifizierte“) Maßnahmen abgebildet werden können, an Bedeutung gewinnen.

Was wird das Energieeffizienzgesetz den Unternehmen kosten – vom KMU bis zum Konzern?
Entsprechend der jeweiligen Unternehmensstrategie zu dem Thema Energieeffizienz (short-term-Erfüllung Compliance-Verpflichtung vs. nachhaltige Umsetzung durch gesamtheitliche Lösungen) sind interne und externe Ressourcen zu berücksichtigen. Seitens Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurden unverbindliche Schätzungen für zu erwartende Kosten für die Durchführung von Energieaudits bzw. der Einführung von Energiemanagementsystemen verlautbart (jedoch erfolgte auch hier der Zusatz, dass hier nur entsprechende Schätzungen vorliegen und auf Grund der jeweils individuellen Unternehmensstruktur entsprechende Kosten zu erwarten sind). Beispielhaft sei hier angeführt, dass Bauträger oft vermuten, dass der gesamte Gebäudebestand zu auditieren ist. Jedoch alleine jenes Gebäude ist zu betrachten, in dem die Form selbst Energie verbraucht.
D. h. die vermieteten Bereiche fallen nicht unter ein Audit. Dies wiederum heißt, dass ein Audit für einen Bauträger sehr günstig gestaltet werden kann, weil allein die Büroräumlichkeiten betrachtet werden müssen. Jene Unternehmen die entsprechend dem Bundesenergieeffizienzgesetz nicht betroffen sind, also KMUs, können trotzdem die Motivation aufbringen eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Motivation die für KMUs liegt in der "Wertigkeit" der Energieberatung entsprechend dem derzeitig vorliegenden Methodendokument. Der Wert einer Energieberatung ist derzeit 3% des gesamten Energieverbrauchs des KMU. Diese theoretischen kWh sind bei einem Energieversorgungsunternehmen geschätzte ca. 5-15 EURcent wert – dies bedeutet somit eine Verwertungsmöglichkeit um mehrere tausend Euro.

Wie schaut es mit Förderungen aus? 
Es gibt eine Vielzahl von Landes- als auch Bundesförderungen – beginnend von Zuschüssen für Energieberatung bis hin zu Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen bei Betrieben. Beispielhaft sei hier unter anderem das Programm des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erwähnt - „klima:aktiv energieeffiziente Betriebe“.
Im Sinne eines zielgerichteten Förderungsmanagements empfiehlt es sich, entsprechende interne/externe Vorlaufzeiten bei der Maßnahmenplanung und –finanzierung/-förderung zu berücksichtigen. Weiters gilt hier sinngemäß im Sinne eines effektiven Compliance-Management-Systems auch die diesbezüglichen Förderauflagen im Vorfeld einzuhalten, um keine „förder-schädigenden“ Handlungen im Vorfeld zu setzen bzw. hier etwaige Ansprüche zu verlieren. Auf europäischer Ebene sind auch weitere konjunkturbelebende Finanzierungspläne zur Erreichung der Energieeffizienzziele zu erwarten.

Zu Gebäuden und deren Energiebedarf Was hat der Energieausweis bewirkt – Bitte um ein kurzes Resümee?
Der Energieausweis kann als erster allgemeiner Anreiz für das Thema Energieeffizienz angesehen werden. Dies war die erste Vorschrift die dazu geführt hat, sich mit dem eigenen Gebäude und dessen Verbrauch verstärkt auseinanderzusetzen. Die Werte des Energieausweises sind mittlerweile schon wesentliche Entscheidungsfaktoren beim Verkauf und der Vermietung von Gebäuden. Das Bundes-Energieeffizienzgesetz geht nun einen Schritt weiter und zwingt im ersten Schritt die Großunternehmen, sich mit den eigenen Anlagen intensiver zu beschäftigen. Unserer Meinung nach führt dies in Zukunft zu einer verstärkten Bewusstseinsbildung im Themenumfeld Energieeffizienz und gesteigerter Werthaltung der Betriebsimmobilie – dies führt wiederum zu einer höheren Effizienz, Betriebssicherheit und Nachhaltigkeit.

Was bedeutet das Energieeffizienzgesetz für Immobilienbesitzer? 
Das Thema Energieeffizienz erfährt eine verstärkte Berücksichtigung bei der Ressourcenplanung bzw. wird es auch entsprechend in der Kostenplanung berücksichtigt (auch als Ertrags- bzw. Kostenminderungschance). Effizienzmaßnahmen bzw. –aspekte stellen mittlerweile auch wesentliche Entscheidungsgrundlagen bei der Grundsatzentscheidung hinsichtlich Gebäudeerrichtung dar. Bestehende bzw. bereits beschlossene Investitionen werden unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit neu beurteilt: es erfolgt eine Bewertung anhand von Lebenszykluskosten von Immobilien, wobei hier die Bedeutung der abgezinsten Lebenszyklusbetriebskosten in Relation zu den Gesamtkosten zu erwähnen ist.

Danke an Udo Altphart und Christian Ehrenhauser.