Wie beurteilst Du den Fall des Safe Harbor Abkommens – Ein
großer Erfolg für den Datenschutz?
Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden war
evident, dass auch eine bestehende Safe Harbor Bescheinigung kein Hindernis für
einen möglichen Zugriff der amerikanischen Behörden auf alle Daten dieser
Unternehmen ist. Ob es sich um einen „großen Erfolg für den Datenschutz“
handelt, scheint fragwürdig. Durch die weltweite Vernetzung sowohl
kommerzieller als auch technischer Natur ist davon auszugehen, dass
personenbezogene Daten Europäischer Unternehmen auch weiterhin in den USA
verarbeitet werden, bzw. amerikanische Unternehmen Niederlassungen auf dem
Boden der EU betreiben und diese Daten somit in der EU verwenden. Das Interesse
der amerikanischen Behörden an diesen Daten scheint ungebrochen.
Die Kündigung des Safe Harbor Abkommens macht die
Übermittlung oder Überlassung von Daten an Unternehmen in den USA aber nicht
generell unzulässig, sondern bedingt eine Vorab-Genehmigung dieser
Datenweitergabe durch die Aufsichtsbehörden. Im Rahmen dieses Ansuchens muss
glaubhaft gemacht werden, dass ein angemessenes Datenschutzniveau beim
Empfänger der Daten sichergestellt ist.
Welche Auswirkungen hat das auf die heimischen Unternehmen?
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem jene heimischen Unternehmen, die
aktuell Daten unter Berufung auf die Safe Harbor Bescheinigung an Unternehmen
in den USA weitergeben. Durch den Wegfall des Safe Harbor Abkommens ist davon
auszugehen, dass für die Zulässigkeit von weiteren Datenweitergaben an diese
Unternehmen eine Genehmigung durch die Datenschutzbehörde erforderlich ist.
Insbesondere sind jene Unternehmen intensiv betroffen, die
zB Anwendungen in der Cloud in den USA betreiben. Vielfach besteht hier keinerlei
Möglichkeit, temporär auf einen Europäischen Anbieter auszuweichen. Viele
dieser Datenanwendungen sind tief in die Prozesse der Unternehmen integriert.
Es besteht praktisch keine Alternative, als diese Anwendungen weiter zu
betreiben, auch wenn dies gesetzwidrig ist.
Welche Perspektiven hat der Datenschutz in Zeiten von Big
Data und Digitalisierung?
Durch die zunehmende Vernetzung, Big Data und
Digitalisierung von immer mehr Bereichen des täglichen Lebens wird es für den
Einzelnen schier unmöglich, den Überblick über die ihn betreffenden digitalen
Informationen zu wahren. Daten werden vielfach als das „Öl des 21.
Jahrhunderts“ bezeichnet. Den damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen
steht das Schutzbedürfnis der Betroffenen gegenüber. Ein modernes
Datenschutzrecht soll dafür sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten
gewahrt bleibt. Der derzeit vorliegende Entwurf einer Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung zeigt hierzu viele interessante Ansätze auf. Es
bleibt abzuwarten, was davon in der finalen Version übrig bleibt und wie
wirksam künftig die Rechte der Betroffenen sowohl innerhalb der EU aber auch im
Ausland durchgesetzt werden können.
Wie unterschieden sich die Anforderungen von Unternehmen und
Konsumenten und wie können sie angenähert werden?
Qualitativ hochwertige Informationen über Konsumenten
stellen für Unternehmen einen erheblichen Wert dar, da sie aufgrund dieser
Daten entsprechend zielgerichtet agieren und reagieren können. Aufgrund hoher
Datenqualität können Unternehmen ihre Zielgruppen treffsicher ansprechen. Davon
können auch die betroffenen Konsumenten profitieren, da sie eben nicht wahllos
mit Information „zugemüllt“ werden, sondern entsprechen ihren Interessen und
Bedürfnissen angesprochen werden. Die schon im aktuellen Datenschutzrecht
verankerten Grundsätze der Zweckbindung, Erforderlichkeit und Sparsamkeit der
Verwendung personenbezogener Daten sollen dem Ausgleich der Interessen dienen.
Der mündige Konsument sollte selbst entscheiden können, wieviel von seinen
persönlichen Informationen er zu welchem Zweck preisgibt. Um diese Entscheidung
treffen zu können bedarf es jedoch der entsprechenden Information durch
Unternehmen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und weiter verarbeitet
werden. Hier gibt es auf beiden Seiten noch Nachholbedarf.
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