... das mag jetzt nicht nach dem passenden Titel für einen Hollywood Blockbuster klingen. Für ImmobilienbesitzerInnen oder Profis aus dem Immobilienbereich ist das aber mindestens genauso spannend und abendfüllend. Karin Fuhrmann hat sich auf das Thema Immobilien und Steuern fokussiert und bringt hier eine kurze Zusammenfassung der Steuerreform und ihren Impact auf die Immobilienwirtschaft.
Was bringt die Steuerreform 2015/2016 an Änderungen mit
sich?
Eine Reduktion des Tarifes mit zahlreichen Erleichterungen
für Arbeitnehmer. Daneben viele Erhöhungen wie bei der Immo-ESt, der KESt und
bei der Grunderwerbsteuer.
Was sind die wichtigsten Veränderungen, bzw. wo
kommt es zu stärkeren Belastungen?
Neben der positiven Tarifreform, sind die wichtigsten
Veränderungen sicherlich die Erhöhung der Immo-ESt auf 30 % sowie der KESt auf
27,5 % außer für Sparbücher und Geldeinlagen. Hinzu kommt die neue
Verlustverrechnungsbremse und natürlich die wesentliche Erhöhung der
Grunderwerbsteuer. Ebenfalls ist die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 13 % für
Beherbergung, Unterhaltung sowie Ab Hof Verkauf von Wein zu nennen.
Wie verhält es sich mit Immobilien im betrieblichen
Bereich - welche Änderungen sind hier vorgesehen?
Der bisherige Abschreibungssatz von 3% bei gewerblicher
Nutzung durch den Mieter wird auf 2,5 gesenkt, bei Wohnungsnutzung auf 1,5 %.
Die Verteilungspflicht von Instandsetzungsaufwendungen bei nicht gewerblicher
Nutzung wird auf 15 Jahr verlängert.
Bei der Vermietung von Immobilien wird ebenfalls der
Verteilungszeitraum von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten auf 15 Jahre
verlängert, sowie der Grundanteil gesetzlich mit 40 % festgelegt, wobei der
Gegenbeweis möglich ist und zusätzlich eine Verordnung des BMF noch
Erleichterungen bringen sollte.
Wie wirkt sich die Steuerreform auf Unternehmen aus?
Vor allem für Kapitalgesellschaften bringt die
Steuerreform 2015/2016 massive Änderungen mit sich. Das bisherige
Wahlrecht zwischen Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung
wird eingeschränkt. Die Kapitalertragsteuer (KESt) wird von
25% auf 27,5% angehoben. Neben der neuen Verlustverrechnungsbremse für
kapitalistische KG's ist noch die Registrierkassenpflicht und die
Belegerteilungspflicht zu nennen. Ebenfalls ergeben sich Änderungen durch das
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 13 % für
bestimmte Leistungen und Gegenstände, sowie Änderungen im Bereich der
Konteneinsicht.
Positiv ist, dass die Forschungsprämie erhöht und der Zuzug
für Forscher und Wissenschafter begünstigt wird.
Haben Sie Tipps für uns?
Falls man Immobilien in der Familie übertragen möchte,
sollte man sicher schon heuer darüber nachdenken, wobei neben der GreSt
Auswirkungen bei USt und Immo-ESt zu beachten sind.
Für Kapitalgesellschaften kann eine vorgezogene
Gewinnausschüttung, eine Änderung der Rechtsform oder sonstige Umgründung noch
heuer Sinn machen.
Gibt es besondere Auswirkungen für Arbeitgeber?
Mit 1. Jänner 2015 wurde das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verschärft und im Mai nun mittels Erlass präzisiert.
Das LSD-G leitet sich zwar nicht direkt von der
Steuerreform ab, ist aber ebenfalls in einem größeren Zusammenhang zu
betrachten.
Das Gesetz wirkt sich massiv, vor allem auf
das Baugewerbe und Firmen, die Arbeiter nach Österreich entsenden, aus.
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist sehr
komplex und zielt vor allem auf ausländische Unternehmen, die in Österreich mit
Hilfe von Dumpinglöhnen Leistungen billig anbieten wollen ab.
Hier sollten in- wie ausländische Firmen gut
ihre Personalverrechnung überprüfen: Werden sämtliche lohnsteuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten?
Der Gesetzgeber sieht hohe Pönalen vor zB bei
Scheinselbstständigkeit und Unterentlohnung.
Die Regelung der Dienstautos wird ökologisch sinnvoll
geregelt, die Mitarbeiterbeteiligung mit EUR 3.000 steuerlich begünstigt und
andere zusätzliche kleine Änderungen (z.B. Erhöhung der steuerfreien
Jubiläumsgeschenke)
Und für Arbeitnehmer?
Die Steuerreform bringt eine große Tarifreform und eine
Fülle von weiteren kleineren Änderungen (Erhöhung Kinderabsetzbetrag, Erhöhung
des Arbeitnehmerabsetzbetrages, etc) in der Einkommensteuer und der
Sozialversicherung, die aber für den einzelnen Steuerpflichtigen im Einzelfall
von großer Bedeutung sein können. Zum Beispiel bringt sie
einerseits höhere Nettolöhne, andererseits sind Sonderausgaben wie
Versicherungsprämien oder Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung nicht
mehr absetzbar. Für die sogenannten Sonderausgaben bei der
Arbeitnehmerveranlagung (der sogenannte Jahresausgleich) wird ein
automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der
Finanzverwaltung eingerichtet werden (automatische AN-Veranlagung).
Mag. Karin Fuhrmann ist Steuerberaterin und Partnerin bei
TPA Horwath.
Sie berät primär in den Bereichen Immobilienwirtschaft,
Bauherrenmodelle, Investitions- und Finanzierungsmodelle sowie Umgründungen und
Strukturierung von Transaktionen.
Karin Fuhrmann ist zur Steuerberaterin des Jahres 2015 in
der Kategorie „Immobilien- und Bauwirtschaft“ gewählt worden (Award initiiert
von der IFA Finanzgruppe, Die Presse und WirtschaftsBlatt). TPA Horwath
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